Bewerbungskriterien für Interessenten
Antragsberechtigte zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen sollen folgenden Kriterien entsprechen: Volljährige Zornedinger Bürger, die für mindestens 10 Jahre mit Hauptwohnsitz in Zorneding gemeldet sind. Auch früher in Zorneding lebende Bürger sind antragsberechtigt, müssen jedoch mindestens 10 Jahre in Zorneding gelebt haben.
Punktesystem:
2 Punkte
pro Jahr Wohndauer; es zählt bei mehreren Antragstellern der mit der längsten Wohndauer
5 Punkte
pro Kind im Haushalt lebendem minderjährigen Kind
5 Punkte
pro im Haushalt lebenden pflegebedürftigen/ behinderten Angehörigen (ab 50%Behinderung)
5 Punkte
ehrenamtliche aktive Tätigkeit bei gemeinnützigen Organisationen (mind. 5 Jahre)
1 Punkte ./. Minus
das Brutto- Familienjahreseinkommen soll einen Betrag von € 80000,- nicht überteigen,
je € 5000,– Überschreitung
1 Punkt Abzug
Ausschlusskriterium:
Bewerber, die selbst bzw. ihre Ehegatten oder Partner, Haus- oder bebaubaren Grundbesitz (hierzu zählen auch Miteigentumsanteile) oder sonstige grundbuchmäßig oder privatrechtlich gesicherte Wohnrechte haben. Es sei denn, eine kleine, der Familiengröße nicht mehr entsprechend ausreichende Wohnung, wird vollständig zur Finanzierung eines Eigenheims eingesetzt. Als ausreichende
Wohnungsgrößen werden angesehen:
75 m2 für einen 3-Personen-Haushalt 90 m2 für einen 4-Personen-Haushalt 105 m2 für einen 5-Personen-Haushalt |
Bei Punktegleichheit haben Bewerber, die im gleichen Ortsteil leben, Vorrang.
Stand Januar 2018